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V3066-20 13. Oktober 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung bis zur Höhe einer unrechtmäßigen Kündigung und maximal 180.000 Euro steuerfrei

Der Anfragende möchte wissen, ob eine Abfindung aus einer betriebsbedingten Kündigung ohne gerichtliches Verfahren steuerfrei bleibt. Die DGT stellt klar, dass die Steuerbefreiung bis zur Höhe der gesetzlichen Entschädigung bei einer unrechtmäßigen Kündigung und begrenzt auf einen Höchstbetrag von 180.000 Euro gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die an den Arbeitnehmer gezahlte Abfindung ohne die Notwendigkeit eines Schlichtungsaktes vor dem Dienst für Mediation, Schlichtung und Vermittlung oder vor dem Gericht als steuerfrei gilt.

Die Entscheidung der DGT

Die Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung ist in der im Arbeitsstatut obligatorisch festgelegten Höhe steuerfrei. Der steuerfreie Betrag ist begrenzt auf den geringeren der folgenden Beträge: die Abfindung bei ungerechtfertigter Kündigung (33 Tage pro Jahr mit einem Maximum von 24 Monatsgehältern für Verträge nach Februar 2012 oder wie in der elften Übergangsbestimmung für frühere Verträge vorgesehen) und den Betrag von 180.000 Euro. Der übersteigende Betrag gilt als Arbeitseinkommen.

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