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Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, bei welcher Verwaltung sie ihre Einkommensteuer erklären muss und ob sie den Abzug für die selbstgenutzte Wohnung in Bilbao geltend machen kann, da sie dort werktags arbeitet, aber die Wochenenden in Santander verbringt. Die DGT erläutert, dass der gewöhnliche Aufenthalt im Baskenland nach einer Abfolge von Regeln bestimmt wird, wobei die Anzahl der Aufenthaltstage das primäre Kriterium darstellt.
Cuestión planteada Determinar ante qué Administración debe presentar la consultante su declaración del Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas del ejercicio 2014 y determinar la posibilidad de aplicar la deducción por inversión en vivienda habitual por la vivienda situada en Bilbao.
Para determinar la residencia habitual en el País Vasco según el Concierto Económico, se aplican reglas sucesivas. La primera regla establece que se considera residente quien permanezca en dicho territorio un mayor número de días del periodo impositivo. Para este cómputo de permanencia deben computarse las ausencias temporales. Si la contribuyente cumple este requisito de permanencia, la autoridad competente será la del País Vasco para valorar el derecho a la deducción por inversión en vivienda habitual.
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