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V3011-18 23. November 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención de enseñanza

Coaching-Dienstleistungen sind nur bei Aufnahme in einen Lehrplan von der MwSt. befreit

Die Anfragende möchte wissen, ob ihre Coaching-Dienstleistungen und das individuelle Coaching von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass Bildungsleistungen nur dann befreit sind, wenn die Inhalte in die Lehrpläne des Bildungssystems aufgenommen sind und die Einrichtung autorisiert ist. Individuelles Coaching unterliegt hingegen dem Regelsatz.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendung der Lehrbefreiung auf Präsenzfortbildungen im Bereich „Coaching“ sowie auf „Einzel-Coaching“-Dienstleistungen.

Die Entscheidung der DGT

Die Ausnahmeregelung für die Ausbildung erfordert ein subjektives Kriterium (eine für die Lehre zugelassene Einrichtung) und ein objektives Kriterium (die Vermittlung von Kenntnissen, die in den Lehrplänen des Bildungssystems enthalten sind). Wenn die Themen der Coaching-Kurse nicht in diesen Lehrplänen enthalten sind, unterliegen sie dem Steuersatz von 21 %. Einzel-Coaching-Dienstleistungen sind steuerpflichtige berufliche Dienstleistungen und nicht von der Steuer befreit, weshalb sie mit 21 % besteuert werden.

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