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V2990-17 20. November 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Mindeststeuerabzug von 15 % für Profisportler mit besonderem Arbeitsverhältnis vorgeschrieben

Ein Futsal-Verein erkundigt sich nach dem anzuwendenden Quellensteuerabzug auf die Gehälter seiner Profispieler. Die DGT stellt klar, dass aufgrund des besonderen Arbeitsverhältnisses das allgemeine Verfahren anzuwenden ist, jedoch mit einem Mindestsatz von 15 %.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Anwendbarer Quellensteuerabzug auf Arbeitsentgelt, das an seine Spieler geleistet wird.

Die Entscheidung der DGT

Für Profisportler unter einem besonderen Arbeitsverhältnis wird der Quellensteuerabzug nach dem allgemeinen Verfahren gemäß Artikel 82 der IRPF-Verordnung ermittelt. Ungeachtet dessen ist der in Artikel 86.2 der Verordnung für abhängige besondere Arbeitsverhältnisse festgelegte Mindestsatz von 15 % einzuhalten. Falls der Sportler nicht unter das besondere Arbeitsverhältnis fällt, würde das allgemeine Verfahren ohne den Mindestsatz von 15 % Anwendung finden.

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