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V2966-18 19. November 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Keine Anwendung der Pauschalbesteuerung (IRPF) oder der Kleinunternehmerregelung (USt) auf den städtischen Personenverkehr möglich

Eine Anfragende erkundigt sich, ob ihre Tätigkeit im städtischen Personenverkehr mit einem Elektrofahrzeug die Pauschalbesteuerung (estimación objetiva) und die Kleinunternehmerregelung (régimen simplificado) des Umsatzsteuergesetzes nutzen kann. Die DGT stellt klar, dass lediglich der Personentransport per Auto-Taxi unter diese Regelungen fällt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob sie für diese neue Tätigkeit dem Regime der objektiven Schätzung und dem vereinfachten Sonderregime der Umsatzsteuer unterliegen kann.

Die Entscheidung der DGT

Die Methode der objektiven Schätzung der Einkommensteuer (IRPF) und die vereinfachte Sonderregelung der Umsatzsteuer (IVA) können nur von Auto-Taxi-Transporttätigkeiten angewendet werden. Die beschriebene städtische Personenbeförderungstätigkeit gehört, obwohl sie unter die Nummer 721.2 der Wirtschaftstätigkeitssteuer (IAE) fällt, nicht zum Auto-Taxi-Transport. Daher kann sie diese Regelungen nicht in Anspruch nehmen.

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