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V2949-17 15. November 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Anwendung des 10 %-Umsatzsteuersatzes auf pharmazeutische Produkte des Kapitels 30 bei direkter Anwendbarkeit durch den Verbraucher

Die Anfragende erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz für zwei Hustenmittel. Die DGT stellt fest, dass pharmazeutische Produkte, die dem Kapitel 30 der Kombinierten Nomenklatur angehören und für die direkte Anwendung durch den Endverbraucher bestimmt sind, dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz auf die Lieferungen der beschriebenen Produkte.

Die Entscheidung der DGT

Um den Steuersatz von 10 % auf pharmazeutische Erzeugnisse des Kapitels 30 des Kombinierten Nomenklatur anzuwenden, müssen vier Anforderungen kumulativ erfüllt sein: sie müssen in diese Kategorie fallen, keine Arzneimittel sein, nicht von der Steuer befreit sein und für die direkte Anwendung durch den Endverbraucher geeignet sein. Diese letzte Anforderung impliziert, dass das Produkt aufgrund seiner objektiven Merkmale direkt an einem Patienten angewendet werden kann, unabhängig davon, ob der Käufer eine Privatperson oder eine medizinische Fachkraft ist. Im konkreten Fall werden Produkte mit den CN-Codes 30059099 und 30049000 mit 10 % besteuert.

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