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V2914-19 22. Oktober 2019 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo personal

Kein Abzug von Krankheitskosten in der Einkommensteuer (IRPF) möglich

Der Anfragende erkundigt sich, ob die Kosten für einen finanzierten chirurgischen Eingriff steuerlich absetzbar sind. Die DGT stellt klar, dass diese Ausgaben für sich genommen nicht abzugsfähig sind.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Möglichkeit, Gesundheits- und Krankheitskosten in der Einkommensteuer für natürliche Personen als abzugsfähig zu betrachten.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug für Krankheitskosten wurde durch das Gesetz 40/1998 abgeschafft. Derzeit erfolgt die Anpassung der Steuerlast an die persönlichen Verhältnisse durch einen persönlichen und familiären Grundfreibetrag mit einem Nullsteuersatz, in dem die Gesundheitskosten enthalten sind. Daher können diese Kosten nicht als solche abgezogen werden.

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