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V2908-14 30. Oktober 2014 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior Kriterium gültig
OTRO · ivpee

Spezifische Vergütung für Investition und Betrieb bildet Bemessungsgrundlage der IVPEE

Ein Unternehmen für erneuerbare Energien erkundigt sich, ob die spezifische Vergütungsregelung Teil der Bemessungsgrundlage der Steuer auf den Wert der Stromerzeugung (IVPEE) ist. Die DGT bestätigt dies und schließt sowohl die Investitionsvergütung als auch die Betriebsvergütung ein.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Bestätigung, ob die im Rahmen des spezifischen Vergütungsregimes erhaltene Vergütung Teil der Bemessungsgrundlage der Steuer ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Bemessungsgrundlage der IVPEE besteht aus dem Gesamtbetrag, der für die Erzeugung und Einspeisung von elektrischer Energie in das Stromsystem zu erhalten ist. Bei dieser Berechnung werden die Vergütungen aller aus dem Elektrizitätssektorgesetz abgeleiteten Wirtschaftsregime berücksichtigt. Daher gehören zur Bemessungsgrundlage die Vergütung für den Verkauf von Energie zum Marktpreis sowie die spezifische Vergütung (Investitionsvergütung und Betriebsvergütung).

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