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V2899-21 18. November 2021 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · servicios complementarios

Vermietung von Wohnraum mit Hotel-Service unterliegt dem 10 %-Umsatzsteuersatz und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen den Vorsteuerabzug

Ein Unternehmen im Bereich der außerhotelären Beherbergung erkundigt sich, ob die Vermietung von Wohnraum mit Zusatzleistungen der Umsatzsteuer unterliegt und ob die gezahlten Vorsteuern abzugsfähig sind. Die DGT stellt klar, dass bei der Erbringung von Leistungen, die typisch für die Hotelindustrie sind, der ermäßigte Steuersatz von 10 % Anwendung findet. Ein Vorsteuerabzug ist möglich, sofern die Aufwendungen unmittelbar und ausschließlich der steuerpflichtigen Tätigkeit zugeordnet werden.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Deducibilidad de las cuotas del Impuesto sobre el Valor Añadido soportadas por la consultante en el arrendamiento de las viviendas a sus propietarios, así como por otros gastos relacionados con la actividad, tales como los de electricidad, limpieza o jardinería, entre otros.

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