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V2799-14 17. Oktober 2014 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · representante aduanero

IAE-Eintrag für Zollvertreter abhängig von der Rechtsform

Es wird geklärt, welcher Eintrag im Verzeichnis der wirtschaftlichen Aktivitäten (IAE) ein Zollvertreter nutzen muss, unabhängig davon, ob es sich um eine natürliche oder juristische Person handelt. Die DGT stellt fest, dass die Klassifizierung je nach Rechtsnatur des Subjekts variiert.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Angesichts der neuen Figur des Zollvertreters, welcher IAE-Abschnitt ist derjenige, in dem ein Zollvertreter eingetragen sein muss, sei er eine natürliche oder juristische Person.

Die Entscheidung der DGT

Wird die Tätigkeit von einer natürlichen Person ausgeübt, wird sie der Gruppe 728, "Zollagenten", des zweiten Abschnitts zugeordnet. Wird die Tätigkeit von einer juristischen Person ausgeübt, muss sie unter der analogen Tätigkeit des ersten Abschnitts eingetragen werden, konkret in der Gruppe 842, "Finanz- und Buchhaltungsdienstleistungen".

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