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V2778-23 10. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por ascendientes

Anspruch auf Sonderausgaben für Unterhaltsleistungen an Vorfahren und Behinderungen an Bedingungen zu Zusammenleben, Einkommen und Grad der Behinderung geknüpft

Eine Steuerpflichtige erkundigt sich, ob sie den Sonderausgabenabzug für Unterhaltsleistungen an Vorfahren sowie für Behinderungen für ihre 89-jährige, behinderte Mutter geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass hierfür Voraussetzungen hinsichtlich des Zusammenlebens, der Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen der Mutter sowie eines Behinderungsgrades von mindestens 33 % erfüllt sein müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der Mindestbetrag für Vorfahren und der Mindestbetrag für Behinderung für seine Mutter angewendet werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um den Mindestbetrag für Vorfahren anzuwenden, muss der Vorfahre über 65 Jahre alt sein oder eine Behinderung haben, mindestens die Hälfte des Veranlagungszeitraums mit dem Steuerpflichtigen zusammenleben und über keine Jahreseinkünfte von mehr als 8.000 Euro verfügen. Zudem darf der Vorfahre keine Einkommensteuererklärung (IRPF) mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgeben. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, sind auch der Mindestbetrag für Behinderung und der Abzug für behinderte Vorfahren anwendbar, sofern die Bedingungen der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfüllt sind.

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