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V2767-23 10. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IS | IRPF | IVA | IRNR | ISD | IP | ITPAJD | OTRO · reducción en la base imponible

Reduzierung bei der Schenkung von Anteilen und Befreiung von der Einkommensteuer unter Einhaltung der LISD-Voraussetzungen möglich

Der Anfragende erkundigt sich nach der Anwendbarkeit der Reduzierung bei der Schenkung von Anteilen sowie der Befreiung von der Veräußerungsgewinnbesteuerung in der Einkommensteuer (IRPF). Die DGT stellt klar, dass hierfür die Voraussetzungen des Artikels 20.6 des LISD erfüllt sein müssen, einschließlich der Befreiung von der Vermögenssteuer.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die Bestimmungen des Artikels 20.6 des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes und des Artikels 33.3.c) des Einkommensteuergesetzes auf die Schenkung anwendbar sein können.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug von 95 % auf die Bemessungsgrundlage der Schenkung anzuwenden, ist es eine notwendige Bedingung, dass die Anteile von der Vermögensteuer befreit sind. In Bezug auf die Einkommensteuer entsteht kein Veräußerungsgewinn oder -verlust, wenn die Anforderungen des Artikels 20.6 des Erbschafts- und Schenkungsteuergesetzes erfüllt sind und die Wirtschaftsgüter mindestens fünf Jahre lang der wirtschaftlichen Tätigkeit zugeordnet waren. Wenn es sich bei den Vermögenswerten um gemeinschaftliches Eigentum handelt, müssen zwei unabhängige Abrechnungen durchgeführt werden, eine für jeden Ehegatten.

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