Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2744-21 10. November 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · indemnización por despido

Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung bis zu den Grenzen des Arbeitsstatuts oder 180.000 Euro steuerfrei

Der Ratsuchende fragt, ob eine Abfindung bei einer Kündigung aus sachlichen Gründen ohne Notwendigkeit eines Vergleichs steuerfrei ist. Die DGT antwortet, dass die Steuerbefreiung bis zur Höhe der Abfindung bei einer unberechtigten Kündigung oder bis zu 180.000 Euro gilt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die dem Steuerpflichtigen im Falle einer Kündigung aus sachlichem Grund zu zahlende Abfindung als steuerfrei gilt, ohne dass ein Schlichtungsakt vor dem Dienst für Mediation, Schiedsverfahren und Schlichtung erforderlich ist.

Die Entscheidung der DGT

Die Abfindung bei einer Kündigung aus sachlichem Grund ist von der Einkommensteuer (IRPF) befreit, begrenzt auf den jeweils niedrigeren Betrag aus: dem im Arbeitnehmerstatut obligatorisch festgelegten Betrag für eine missbräuchliche Kündigung (33 Tage pro Dienstjahr mit einem Höchstbetrag von 24 Monatsgehältern für Verträge nach Februar 2012) und dem Betrag von 180.000 Euro. Der über diese Grenzen hinausgehende Betrag unterliegt der Besteuerung als Arbeitseinkommen.

Kostenloses Erstgespräch buchen