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V2729-20 7. September 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Kurse und Prüfungsvorbereitung können als wirtschaftliche Tätigkeit oder Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit steuerpflichtig sein

Ein Beamter, der selbstständig Kurse an einer Universität erteilt und Bewerber auf Auswahlverfahren vorbereitet, erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung. Die DGT stellt klar, dass die Einstufung davon abhängt, ob eine Organisation von Produktionsmitteln vorliegt und welche Art von Dienstleistungen erbracht werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung dieser Tätigkeiten in der Steuer auf wirtschaftliche Aktivitäten, der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer.

Die Entscheidung der DGT

In der IAE unterliegt die Tätigkeit der Vorbereitung auf Wettbewerbsprüfungen der Steuer, jedoch ist der Steuerpflichtige nach dem TRLRHL befreit. Im Rahmen der MwSt. sind Bildungsdienstleistungen befreit, sofern die Fächer in Lehrplänen aufgeführt sind, es sei denn, sie werden als elektronisch erbrachte Dienstleistungen eingestuft. Im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) stellt die Erteilung von Kursen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar, es sei sein, dass Produktionsmittel organisiert werden, in welchem Fall es sich um Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit handelt.

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