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V2698-17 23. Oktober 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención de enseñanza

Mehrwertsteuerbefreiung für Unternehmerfortbildungen nur bei offiziellen Lehrplänen und ohne Freizeitcharakter

Es wird geprüft, ob Fortbildungskurse in den Bereichen Unternehmensführung, Programmierung und Online-Marketing von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Inhalte in einen offiziellen Lehrplan des spanischen Bildungssystems integriert sind und keinen rein freizeitlichen Charakter aufweisen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendung der Bildungsbefreiung.

Die Entscheidung der DGT

Um die Bildungsbefreiung anzuwenden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: eine subjektive, dass die Tätigkeit von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder autorisierten privaten Einrichtungen ausgeübt wird, und eine objektive, dass der Unterricht die Vermittlung von Kenntnissen und Kompetenzen ohne Freizeitcharakter umfasst. Die Befreiung findet keine Anwendung, wenn die Fächer nicht in einem Lehrplan der Ebenen oder Stufen des spanischen Bildungssystems enthalten sind. Die Zuständigkeit für die Feststellung dieser Aufnahme liegt beim Ministerium für Bildung, Kultur und Sport oder bei der Autonomen Gemeinschaft.

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