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V2691-23 3. Oktober 2023 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · régimen especial de agencias de viajes

Führungen ohne Transport oder Unterkunft unterliegen dem allgemeinen Mehrwertsteuersatz

Ein Reisebüro erkundigt sich nach der Umsatzsteuerpflicht für die Organisation von Stadtführungen. Die DGT stellt fest, dass für Führungen, die keine Transport- oder Übernachtungsleistungen beinhalten, nicht der Sonderregelung für Reisebüros, sondern der allgemeine Mehrwertsteuersatz Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob die angefragten Dienstleistungen zur Organisation von geführten Touren der Mehrwertsteuer unterliegen.

Die Entscheidung der DGT

Wenn geführte Touren keine Beherbergungs- oder Transportleistungen umfassen, findet der allgemeine MwSt.-Regelung Anwendung. Die Besteuerung richtet sich nach den Ort der Leistung Regeln: Wenn der Empfänger ein Unternehmer außerhalb Spaniens ist und die allgemeine Regel Anwendung findet, wäre der Vorgang nicht der MwSt. unterworfen. Wenn die Dienstleistung jedoch aus dem Zugang zu kulturellen Veranstaltungen oder ähnlichem auf spanischem Staatsgebiet besteht, gilt sie gemäß den Sonderregeln als in Spanien erbracht.

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