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V2677-14 8. Oktober 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo impositivo

Für Desinfektionsmittel zur Reinigung von Milchmaschinen gilt der Regelsatz von 21 %

Ein Unternehmen erkundigt sich, ob sein bakterizides/fungizides Produkt zur Reinigung von Melkmaschinen und Milchutensilien zum ermäßigten Steuersatz von 10 % besteuert werden kann. Die DGT stellt fest, dass der Regelsatz von 21 % anzuwenden ist, da die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz nicht erfüllt sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Um den Steuersatz von 10 % auf bestimmte Güter anzuwenden, müssen diese aufgrund ihrer objektiven Merkmale, ihrer Verpackung, ihrer Präsentation und ihres Erhaltungszustands geeignet sein, direkt, gewohnheitsmäßig und zweckmäßig in landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder tierwirtschaftlichen Tätigkeiten eingesetzt zu werden. Zudem müssen sie ausdrücklich in der Liste des Umsatzsteuergesetzes aufgeführt sein (wie etwa Pflanzenschutzmittel für den phytosanitären oder tierwirtschaftlichen Gebrauch). Das angefragte Produkt erfüllt als Reinigungs- und Desinfektionsmittel diese Anforderungen nicht.

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