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V2651-23 29. September 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subrogación empresarial

Keine Annahme mehrerer Arbeitgeber bei Betriebsübergang

Ein Arbeitnehmer stellt die Frage, ob ein Unternehmenswechsel durch Betriebsübergang dazu führt, dass für die Einkommensteuer (IRPF) zwei Arbeitgeber vorliegen. Die DGT stellt klar, dass bei einer Unternehmensnachfolge die neue Gesellschaft weiterhin als derselbe Arbeitgeber gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Anfrage bezüglich des Vorliegens von mehr als einem Arbeitgeber zur Bestimmung der Erklärungspflicht für die IRPF-2022.

Die Entscheidung der DGT

Im Falle einer Unternehmensnachfolge behält die übernehmende Gesellschaft die Eigenschaft desselben Arbeitgebers bei, um den anzuwendenden Quellensteueranteil zu bestimmen. Daher liegt keine Existenz von mehr als einem Arbeitgeber im Hinblick auf die Grenzen der Erklärungspflicht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit vor. Dies gilt unter der Voraussetzung, dass die in der Arbeits- und Steuergesetzgebung vorgesehenen Bedingungen für eine Unternehmensnachfolge erfüllt sind.

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