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V2595-23 27. September 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · gasto deducible

Kein Abzug der Umzugskosten bei geografischer Mobilität ohne Registrierung als Arbeitssuchender

Ein Beamter erkundigte sich, ob er den Abzug der Umzugskosten aufgrund geografischer Mobilität geltend machen könne, nachdem er seinen Wohnsitz für eine neue Stelle verlegt hatte. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da der Steuerpflichtige nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet war.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der erhöhte abziehbare Aufwand für geografische Mobilität in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um den erhöhten Aufwand für geografische Mobilität anzuwenden, ist es erforderlich, dass der Steuerpflichtige arbeitslos ist und bei der Arbeitsagentur gemeldet ist. Zudem muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Wohnsitzwechsel und der Annahme der neuen Arbeitsstelle bestehen. Die bloße Anmeldung beim Melderegister oder der steuerliche Wohnsitz reichen nicht aus, um den gewöhnlichen Aufenthalt nachzuweisen. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss durch im Recht zugelassene Beweismittel nachgewiesen werden.

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