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V2594-21 25. Oktober 2021 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · servicios prestados por vía electrónica

Elektronische Videodienstleistungen an ein irisches Unternehmen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig

Eine Selbstständige erkundigt sich nach der Umsatzsteuer- und Einkommensteuerpflicht von Einnahmen aus dem Hochladen von Videos auf eine Plattform in Irland. Die DGT stellt fest, dass der Vorgang aufgrund der Ort der Leistung Regeln nicht der Umsatzsteuer unterliegt, und analysiert die steuerliche Einordnung der Einkünfte in der Einkommensteuer.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1.) Besteuerung im Hinblick auf die Umsatzsteuer der genannten Tätigkeit sowie die Aufnahme der Anfragenden in das Register der innergemeinschaftlichen Unternehmer infolge derselben.

Die Entscheidung der DGT

Die elektronische Übermittlung von audiovisuellen Inhalten an einen Unternehmer in Irland stellt eine innergemeinschaftliche Dienstleistung dar, die in Spanien nicht der Umsatzsteuer unterliegt. Der Leistende muss sich in Irland registrieren, um eine USt-IdNr. zu erhalten, und eine Rechnung mit dem Hinweis „Reverse Charge“ ausstellen. Bei der Einkommensteuer können Einkünfte aus geistigem Eigentum je nach Organisation der Produktionsmittel als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus selbständiger Arbeit oder aus Gewerbebetrieb eingestuft werden.

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