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V2572-20 28. Juli 2020 · SG de Tributos Locales Kriterium gültig
OTRO · impuesto sobre actividades económicas

Angabe der Gegenstandsquadratmeter bei der Berechnung der variablen IAE-Quote erforderlich

Ein Immobilienentwickler erkundigt sich, ob die durch Tausch von Grundstücken gegen künftige Bebauung verkauften Quadratmeter bei der Berechnung der variablen Quote der Gewerbesteuer (IAE) anzugeben sind. Die DGT stellt klar, dass der Tauschvertrag den Regeln des Kaufvertrags unterliegt und diese Quadratmeter daher in die Berechnung einbezogen werden müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Es soll geklärt werden:

Die Entscheidung der DGT

In der Rubrik 833.2 des IAE wird der variable Anteil auf der Grundlage der verkauften bebauten oder zu bebauenden Quadratmeter erhoben. Da ein Tauschgeschäft ein besonderes Kauf- und Verkaufsgeschäft darstellt, bei dem eine Sache anstelle eines Preises erbracht wird, müssen die Gegenstand des Tausches sind Quadratmeter in die Berechnung des variablen Anteils einbezogen werden. Die Anmeldung dieser Quadratmeter muss im Rahmen des Formulars 840 während des ersten Monats eines jeden Kalenderjahres erfolgen.

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