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V2537-24 10. Dezember 2024 · SG de Tributos Kriterium gültig
OTRO · notificación electrónica

Gesellschaften mit widerrufenem NIF können Benachrichtigungen persönlich entgegennehmen

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit widerrufenem NIF erkundigt sich nach der Möglichkeit, Benachrichtigungen zu empfangen, um ihre Identifizierung wiederherzustellen. Die DGT erläutert, dass Gesellschaften zwar zur Nutzung elektronischer Mittel verpflichtet sind, eine persönliche Vorsprache zur Entgegennahme von Benachrichtigungen auf nicht-elektronischem Wege jedoch möglich ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Beantwortung der gestellten Frage mittels verbindlicher Auskunft darüber, wie ich die angegebenen Verfahren durchzuführen habe

Die Entscheidung der DGT

Juristische Personen, wie etwa Gesellschaften mit beschränkter Haftung, sind verpflichtet, Mitteilungen auf elektronischem Wege zu empfangen. Im Falle der Unmöglichkeit der Nutzung elektronischer Mittel aufgrund eines widerrufenen Steuernummern (NIF), kann der gesetzliche Vertreter jedoch persönlich erscheinen, um die Mitteilung auf nicht-elektronischem Wege zu empfangen. Um die Fähigkeit zum Empfang elektronischer Mitteilungen wiederherzustellen, muss das Unternehmen die Bescheinigung über die Vertretung juristischer Personen (Certificado de Representación de Persona Jurídica) der FNMT einholen.

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