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V2502-23 18. September 2023 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · estimación objetiva

Ehepartnerin kann die Methode der objektiven Schätzung individuell anwenden

Es wird angefragt, ob die Ehefrau eines Steuerpflichtigen für ihre Tätigkeiten die Methode der objektiven Schätzung anwenden kann. Die DGT stellt fest, dass aufgrund der fehlenden Identität oder Ähnlichkeit der Tätigkeiten die Regel der individuellen Berechnung der ausschließenden Größen gilt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob seine Ehefrau das Nettoergebnis der Tätigkeiten, die sie ausüben wird, nach der Methode der objektiven Schätzung ermitteln kann.

Die Entscheidung der DGT

Die ausschließlichen Größen der objektiven Schätzungsmethode werden im Regelfall unabhängig für jeden Steuerpflichtigen bewertet. Eine gemeinsame Berechnung mit dem Ehegatten erfolgt nur, wenn die Tätigkeiten identisch oder ähnlich sind und eine gemeinsame Leitung besteht. Da die Tätigkeiten des Antragstellers und seiner Ehefrau nicht identisch oder ähnlich sind, kann die Ehegattin die objektive Schätzungsmethode individuell anwenden, sofern sie die Anforderungen der Vorschriften erfüllt.

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