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V2479-22 1. Dezember 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · dao

Anwendung der spanischen MwSt. bei DAOs ohne Rechtspersönlichkeit oder Steuernummer

Eine natürliche Person, die als Projektmanager für eine DAO tätig ist, erkundigt sich nach der entsprechenden IAE-Kategorie und der MwSt.-Pflicht. Die spanische Steuerbehörde (DGT) stellt klar, dass die DAO mangels Rechtspersönlichkeit und Steuernummer nicht als Unternehmer gilt, weshalb die Dienstleistung in Spanien mit einem Steuersatz von 21 % steuerpflichtig ist.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1. Rubrik in der Steuer auf wirtschaftliche Tätigkeiten, unter der die Anmeldung zur Ausübung der Tätigkeit erfolgen muss.

Die Entscheidung der DGT

Für die IAE kann die Steuerpflichtige je nach Art ihrer Tätigkeit die Gruppe 763 (Programmierer) oder die Rubrik 843.9 (andere technische Dienstleistungen) verwenden. Hinsichtlich der MwSt. gelten im Falle eines Kunden, der eine DAO ohne Rechtspersönlichkeit oder konkreten Standort ist, die allgemeinen Regeln des Artikels 69.Uno des Gesetzes 37/1992. Dies bedeutet, dass die Leistung, da sie nicht als Unternehmer oder Freiberufler eingestuft werden kann, als auf spanischem Hoheitsgebiet erbracht gilt. Daher muss eine Rechnung unter Anwendung des Regelsatzes von 21 % ausgestellt werden.

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