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V2467-17 3. Oktober 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · tipo reducido

Anwendung des ermäßigten Steuersatzes von 10 % auf pharmazeutische Erzeugnisse der NC 30 zur direkten Anwendung durch den Endverbraucher

Ein Unternehmen, das medizinische Hilfsmittel wie Nasenstopfen und Epistaxis-Sonden vertreibt, erkundigt sich nach dem anzuwendenden Mehrwertsteuersatz. Die DGT stellt klar, dass für die Anwendung des ermäßigten Satzes von 10 % spezifische Anforderungen an die Klassifizierung und die Art der Verwendung erfüllt sein müssen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Auf die Transaktion anwendbarer Steuersatz.

Die Entscheidung der DGT

Um den Steuersatz von 10 % auf pharmazeutische Erzeugnisse der Kombinierten Nomenklatur (Kapitel 30) anzuwenden, müssen vier Voraussetzungen erfüllt sein: sie müssen in diese Kategorie fallen, keine Arzneimittel sein, nicht steuerbefreit sein und für die direkte Verwendung durch den Endverbraucher geeignet sein. Diese direkte Verwendung wird unabhängig davon verstanden, ob der Erwerber eine Privatperson oder eine medizinische Fachkraft ist. Wenn diese Voraussetzungen oder die Bedingung der Konzeption für den persönlichen Gebrauch von Menschen mit Behinderungen nicht erfüllt sind, findet der allgemeine Steuersatz von 21 % Anwendung.

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