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V2378-23 5. September 2023 · SG de Impuestos Especiales y de Tributos sobre el Comercio Exterior y sobre el Medio Ambiente Kriterium gültig
OTRO · envases no reutilizables

Einfuhr von halbfertigen Kunststoffprodukten unterliegt der Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen

Ein Unternehmen erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung der Einfuhr von Filmrollen. Die DGT stellt klar, dass die Einfuhr von halbfertigen Kunststoffprodukten, die zur Herstellung von Verpackungen bestimmt sind, der Steuer unterliegt und der Importeur der Steuerpflichtige ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Steuerliche Behandlung solcher Einfuhren im Hinblick auf die Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen.

Die Entscheidung der DGT

Die Einfuhr von halbfertigen Kunststoffprodukten, die zur Herstellung von nicht wiederverwendbaren Kunststoffverpackungen bestimmt sind, unterliegt der Steuer. Der Importeur ist der Steuerpflichtige. Wenn der Importeur die Endverwendung nicht kennt und die Steuer entrichten muss, der spätere Erwerber diese jedoch für steuerbefreite Zwecke (wie Arzneimittel oder Medizinprodukte) bestimmt, kann Letzterer gemäß Artikel 81.1.e) des Gesetzes 7/2022 eine Steuererstattung beantragen.

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