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Es wird angefragt, wie Arbeitnehmer Löhne, die nach der Insolvenz ihres Unternehmens über den FOGASA erhalten haben, zu deklarieren sind und ob sie Quellensteuerabzüge auf diese Beträge geltend machen können. Die DGT stellt klar, dass die Beträge dem Zeitraum zuzurechnen sind, in dem sie fällig waren, und dass Abzüge nur dann berücksichtigt werden können, wenn der FOGASA diese vorgenommen hat.
Cuestión planteada Imputación temporal del importe recibido del FOGASA y si pueden declarar como retenciones del trabajo alguna cantidad sobre lo que les ha sido abonado por el FOGASA.
Los rendimientos del trabajo percibidos por el FOGASA deben imputarse al periodo impositivo en que eran exigibles, pudiendo el trabajador presentar una autoliquidación complementaria sin sanción ni intereses. Respecto a las retenciones, si el pago no supera el límite excluyente de la obligación de retener, el FOGASA no practicará retención y el contribuyente no podrá incluir ninguna cantidad en su declaración por este concepto. Si el pago no es un atraso, el tipo de retención se determina por el procedimiento general.
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