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Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob er die Übergangsregelung für den Abzug aufgrund von Investitionen in den selbstgenutzten Wohnsitz anwenden kann, wenn der Bau seines Hauses im Jahr 2014 beginnt. Die DGT entschied, dass dies nicht möglich ist, da für den Zugang zu dieser Regelung Zahlungen für den Bau vor dem 1. Januar 2013 geleistet worden sein müssen.
Cuestión planteada A.- Considerando la supresión de la deducción por inversión en vivienda habitual a partir del ejercicio 2013, posibilidad de aplicar el régimen transitorio de deducción por el concepto de construcción de vivienda cuando esta comienza con posterioridad al 31 de diciembre de 2012,
Para acceder al régimen transitorio de la deducción por inversión en vivienda habitual, el contribuyente debe haber satisfecho cantidades para la construcción con anterioridad al 1 de enero de 2013. Si la construcción comienza tras esa fecha, no se aplica el régimen transitorio. No obstante, se pueden mantener las deducciones practicadas previamente en una cuenta vivienda si se inicia la obra dentro de los cuatro años siguientes a la apertura de la cuenta y se cumplen los requisitos de finalización y residencia.
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