Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2282-20 6. Juli 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Diäten von Vorstandsmitgliedern sind als Arbeitsentgelt steuerpflichtig, auch bei Verzicht auf Auszahlung

Ein Mitglied des Vorstands einer Verwertungsgesellschaft erkundigt sich, ob Diäten für die Teilnahme an Sitzungen steuerpflichtig sind, wenn auf deren Auszahlung verzichtet wird. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge als Arbeitsentgelt gelten und unabhängig vom Verzicht auf die Auszahlung der Besteuerung unterliegen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Besteuerung und zeitliche Zurechnung der genannten Diäten, unter Berücksichtigung dessen, dass der Anfragende auf deren Auszahlung verzichtet.

Die Entscheidung der DGT

Die für die Teilnahme an Sitzungen des Vorstands gezahlten Beträge haben gemäß Artikel 17.2.e) des Einkommensteuergesetzes (LIRPF) den Charakter von Arbeitseinkünften. Diese Einstufung bleibt unabhängig davon bestehen, ob das Mitglied auf die Beträge verzichtet oder deren Verwendung bestimmt. Die zeitliche Zurechnung erfolgt in dem Zeitraum, in dem sie nach der internen Satzung der Einheit fällig werden oder, ersatzweise, wenn das Ereignis eintritt, welches den Anspruch auf deren Erhalt begründet.

Kostenloses Erstgespräch buchen