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V2260-24 22. Oktober 2024 · SG de Impuestos sobre las Personas Jurídicas Kriterium gültig
IS · entidades sin fines lucrativos

Einkünfte aus Online-Fortbildungen einer Stiftung können von der Körperschaftsteuer befreit sein

Eine Stiftung erkundigt sich, ob die Einkünfte aus der Durchführung von Fortbildungsprojekten (Online-Kurse und Seminare) zur Wissensvermittlung über Schlaganfälle von der Körperschaftsteuer befreit sein können. Die DGT antwortet, dass diese Einkünfte befreit sind, sofern sie zur Erfüllung des Stiftungszwecks erfolgen.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage 1) Ob im Falle einer Übertragung der Entwicklung und Durchführung der Projekte X auf den Verein der Stiftung die von letzterer infolge deren Durchführung erzielten Einkünfte gemäß Artikel 7 des Gesetzes 49/2002 vom 23. Dezember über das Steuersystem für gemeinnützige Organisationen und steuerliche Anreize für das Mäzenatentum als von der Körperschaftsteuer befreit eingestuft werden können.

Die Entscheidung der DGT

Wirtschaftliche Tätigkeiten zur Organisation von Kursen oder Seminaren sind gemäß Artikel 7.8 des Gesetzes 49/2002 von der Körperschaftsteuer befreit. In diesem Fall gilt die Online-Schulungsaktivität zur Verbreitung von Wissen über Schlaganfälle als befreit, da sie dem Stiftungszweck der Körperschaft entspricht. Zudem ermöglichen diese befreiten Einkünfte die Erfüllung der Anforderung, mindestens 70 % der Einnahmen den Zwecken der Körperschaft zu widmen.

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