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V2198-14 7. August 2014 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · sujeto pasivo

Vorsteuerabzug für betriebliche Ausgaben auch nach Beendigung der Tätigkeit möglich

Es wird geprüft, ob ein liquidiertes Unternehmen weiterhin das Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann. Die DGT stellt klar, dass die Einstellung der Tätigkeit den Status als Steuerpflichtiger nicht automatisch aufhebt, sofern Ausgaben bestehen, die in direktem Zusammenhang mit der Liquidation des Unternehmens stehen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Behandlung des Vorgangs aus steuerlicher Sicht und insbesondere im Hinblick auf die Ausübung des Abzugsrechts.

Die Entscheidung der DGT

Die Eigenschaft als Steuerpflichtiger geht nicht allein durch die Einstellung der Tätigkeit verloren, wenn Ausgaben anfallen, die in direktem Zusammenhang mit dieser stehen. Dies ermöglicht den Abzug der getragenen Beträge, sofern die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind und keine Absicht des Betrugs oder Missbrauchs vorliegt. Der Verlust der Eigenschaft als Unternehmer tritt erst mit der tatsächlichen Einstellung der Tätigkeit und der Abmeldung aus dem Register ein.

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