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V2162-24 9. Oktober 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por donativos

Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine als steuerlich abzugsfähige Spenden möglich

Ein Steuerpflichtiger erkundigte sich, ob die Aufnahmegebühr eines gemeinnützigen Vereins in der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig ist. Die DGT stellt klar, dass dies nur dann der Fall ist, wenn es sich um eine unwiderrufliche, reine und einfache Zuwendung ohne Anspruch auf Gegenleistungen handelt.

Die gestellte Frage

Aufgeworfene Frage: Ob für die genannte Aufnahmegebühr der Abzug für Spenden in der Einkommensteuer der natürlichen Personen in Anspruch genommen werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um den Abzug für Spenden anzuwenden, muss die Einheit ein als gemeinnützig anerkannter Verein oder eine Stiftung sein, die dem Protektorat Rechenschaft ablegt. Der Beitrag muss eine Spende oder ein Mitgliedsbeitrag sein, der kein Recht auf eine gegenwärtige oder zukünftige Leistung gewährt. Das Vorliegen der Schenkungsabsicht hängt von objektiven Kriterien ab, wie etwa den durch die Satzung des Vereins gewährten Rechten, und nicht von subjektiven Beweggründen.

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