Zum Inhalt springen
Zurück zum Index
V2162-18 18. Juli 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Versteuerung von ausstehenden Löhnen und Entschädigungszinsen bei Rechtskraft der Urteile

Ein Arbeitnehmer erkundigt sich nach dem Zeitpunkt der steuerlichen Erfassung nicht gezahlter Löhne infolge eines Arbeitsrechtsstreits, der Natur von Verzugszinsen sowie der Abziehbarkeit von Anwaltskosten. Die DGT stellt klar, dass Löhne erst bei Rechtskraft der Entscheidung zuzurechnen sind und Entschädigungszinsen als Vermögenserträge zu versteuern sind.

Die gestellte Frage

Cuestión planteada Tributación del importe pendiente de reclamación y de los intereses de demora que en su caso se establezcan en el procedimiento judicial. Deducibilidad de los gastos de abogado.

E-Mail
Kontakt