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Die Anfragende erkundigt sich, wie die Wiederverwendbarkeit der von ihr importierten flexiblen Behälter (Big Bags) im Hinblick auf die Sondersteuer auf nicht wiederverwendbare Kunststoffverpackungen nachgewiesen werden kann. Die DGT antwortet, dass der Status der Wiederverwendbarkeit durch jedes rechtlich zulässige Beweismittel belegt werden kann, wobei die Zertifizierung nach der Norm UNE-EN 13429:2005 als eine Option genannt wird.
Cuestión planteada A efectos del Impuesto especial sobre los envases de plástico no reutilizables, en el supuesto de los contenedores que importa, ¿cómo acreditar que son reutilizables?
Los envases son reutilizables si han sido concebidos, diseñados y comercializados para realizar múltiples circuitos o rotaciones o para ser rellenados con el mismo fin. La condición de reutilizable puede acreditarse mediante cualquier medio de prueba admisible en derecho, incluyendo la certificación emitida por entidad acreditada bajo la norma UNE-EN 13429:2005. Para la exención de productos semielaborados como bobinas de rafia, se debe acreditar su destino a envases reutilizables mediante cualquier medio de prueba o declaración previa del adquirente.
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