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V2055-24 25. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimiento neto del trabajo

Beiträge aus Sondervereinbarungen für Praktika sind im Rahmen der Einkommensteuer (IRPF) abzugsfähig

Ein Selbstständiger erkundigt sich, ob Zahlungen aus einer Sondervereinbarung mit der Sozialversicherung zur Anrechnung früherer Praktika steuerlich absetzbar sind. Die DGT bestätigt, dass diese als abzugsfähige Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gelten.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob diese Zahlungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung (IRPF) als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben gelten.

Die Entscheidung der DGT

Sozialversicherungsbeiträge sind abzugsfähige Ausgaben von den Bruttoarbeitsentgelten. Ihre zeitliche Zuordnung hängt davon ab, wann sie fällig werden, je nach im Vertrag gewähltem Abrechnungssystem. Diese Einkünfte werden in die allgemeine Bemessungsgrundlage einbezogen und dort verrechnet. Arbeitseinkünfte können negativ sein, wenn die gezahlten Beiträge die Bruttoeinkünfte übersteigen.

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