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V2045-18 11. Juli 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · mínimo por descendientes

Anwendung des Mindestbetrags für Nachkommen und der Behindertenabzug bei rechtlicher Betreuung und wirtschaftlicher Abhängigkeit möglich

Eine Person, die die Betreuung ihrer behinderten Schwester übernimmt, fragt, ob sie die entsprechenden Mindestbeträge in ihrer Einkommensteuer (IRPF) geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern eine gerichtliche Betreuungsverfügung vorliegt, die wirtschaftliche Abhängigkeit gegeben ist und die Einkünfte der Schwester die festgelegten Grenzwerte nicht überschreiten.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Ob die entsprechenden Mindestbeträge für seine Schwester in seiner Einkommensteuererklärung (IRPF) angewendet werden können.

Die Entscheidung der DGT

Der gesetzliche Vormund eines Geschwisterteils mit Behinderung kann den Mindestbetrag pro Abkömmling und den Mindestbetrag für Behinderung anwenden, sofern ein gerichtlicher Vormundschaftsbeschluss vorliegt und die Voraussetzung der wirtschaftlichen Abhängigkeit (die dem Zusammenlebens gilt) erfüllt ist. Zudem darf das unter der Vormundschaft stehende Kind kein Jahreseinkommen von mehr als 8.000 Euro (ausgenommen steuerfreie Einkünfte) haben und darf keine Steuererklärung mit Einkünften von mehr als 1.800 Euro abgeben. Der Abzug für einen behinderten Abkömmling kann ebenfalls angewendet werden, wenn die Anforderungen an die Erwerbstätigkeit oder an Sozialversicherungsleistungen erfüllt sind.

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