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V2016-17 26. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · anualidades por alimentos

Reise- oder Fahrzeugkosten nicht als Unterhaltsleistungen im IRPF absetzbar

Ein Steuerzahler erkundigt sich, ob Flugtickets, Fahrzeugkosten und Fortbildungskosten als Teil des Kindesunterhalts steuerlich geltend gemacht werden können. Die DGT stellt klar, dass nur bestimmte Ausgaben als Unterhalt gelten, wobei Reise- und Fahrzeugkosten ausgeschlossen sind.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Einbeziehung folgender Ausgaben zur Berücksichtigung bei der Einkommensteuer (IRPF) des Steuerpflichtigen: Flugtickets und Reisen, deren Art oder Zweck der Steuerpflichtige nicht spezifiziert; die Anschaffung eines Fahrzeugs für den Weg zur Universität, Wartungs- und Versicherungskosten des Fahrzeugs sowie bestimmte in der Anfrage genannte Ausbildungs- und Prüfungsgebühren.

Die Entscheidung der DGT

Reisekosten (Flugtickets und Reisen) können nach zivilrechtlichen Vorschriften nicht als Unterhalt gezählt werden. Auch die Kosten für die Anschaffung, Wartung oder Versicherung eines Fahrzeugs gelten nicht als Unterhalt. Ausbildungskosten und Prüfungsgebühren könnten im Rahmen des Unterhalts berücksichtigt werden.

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