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V2015-24 23. September 2024 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · empresario o profesional

Sporadische Ingenieursdienstleistungen unterliegen der MwSt., wenn eine Marktinterventionsabsicht vorliegt

Ein Rentner erkundigt sich, ob seine sporadisch erbrachten technischen Ingenieursdienstleistungen der Mehrwertsteuer unterliegen. Die DGT stellt klar, dass diese der Steuer unterliegen, sofern die Person als Unternehmer oder Freiberufler mit der Absicht handelt, am Verkehr von Waren oder Dienstleistungen teilzunehmen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Im Hinblick auf die Umsatzsteuer wird die Besteuerung dieser Arbeiten in Frage gestellt.

Die Entscheidung der DGT

Die Häufigkeit oder Regelmäßigkeit der Erbringung von Dienstleistungen bestimmt nicht den Status als Unternehmer oder Freiberufler, sondern die Organisation von Produktionsmitteln mit der Absicht, am Markt zu intervenieren. Eine Tätigkeit gilt nicht als gewerbliche Tätigkeit, wenn die Operation punktuell, isoliert und ohne Absicht der Kontinuität erfolgt. Besteht eine solche Interventionsabsicht, unterliegt die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen der MwSt. und der Steuerpflichtige muss die formalen Pflichten der Steuer erfüllen.

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