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V1997-20 18. Juni 2020 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IVA · deducción de cuotas

Abzug von MwSt. und Kosten für Wohnmobile abhängig von deren beruflicher Nutzung

Ein Handelsvertreter erkundigt sich nach der Abzugsfähigkeit der MwSt. und der Einkommensteuer (IRPF) im Zusammenhang mit dem Kauf und der Instandhaltung eines Wohnmobils. Die DGT stellt klar, dass ein Wohnmobil kein herkömmliches Personenkraftwagen ist und die Abzugsfähigkeit davon abhängt, dass die berufliche Nutzung nachgewiesen wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung im Rahmen der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer beim Erwerb und der Instandhaltung des Wohnmobils.

Die Entscheidung der DGT

Im Hinblick auf die Umsatzsteuer gelten Wohnmobile nicht als Personenkraftwagen; daher richtet sich ihr Abzug nach der Regel der voraussichtlichen Verwendung auf der Grundlage fundierter Kriterien. Kraftstoff und Wartung sind abzugsfähig, wenn ihr Verbrauch der Ausübung der Tätigkeit zugewiesen wird. Im Hinblick auf die Einkommensteuer (IRPF) muss das Wohnmobil zur Abziehbarkeit von Ausgaben und Abschreibungen ein betrieblich genutztes Wirtschaftsgut sein, und seine Nutzung für private Bedürfnisse muss nebensächlich und offensichtlich unbedeutend sein.

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