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V1984-22 16. September 2022 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · movilidad geográfica

Abzug des Mobilitätskostenzuschlags bei Funktionsantritt nach Bestehen einer Prüfung im Arbeitslosenstatus möglich

Ein Arbeitnehmer, der während der Arbeitslosigkeit eine Beamtenprüfung bestanden hat, erkundigt sich, ob er bei der Ernennung zum Beamten den abzugsfähigen Mobilitätskostenzuschlag geltend machen kann. Die DGT stellt klar, dass dies möglich ist, sofern die Anmeldung bei der Arbeitsagentur vor der Veröffentlichung der endgültigen Liste der Prüfungsteilnehmer erfolgt ist und ein tatsächlicher Wohnsitzwechsel stattfindet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob der erhöhte abziehbare Aufwand für geografische Mobilität in der Einkommensteuererklärung (IRPF) geltend gemacht werden kann.

Die Entscheidung der DGT

Um den erhöhten Aufwand für geografische Mobilität anzuwenden, muss der Steuerpflichtige arbeitslos sein und vor der Veröffentlichung der endgültigen Liste der zugelassenen Bewerber bei der Arbeitsagentur gemeldet sein. Zudem muss ein Kausalzusammenhang zwischen dem Umzug in eine neue Gemeinde und der Annahme der Arbeitsstelle bestehen. Der Wohnsitzwechsel muss tatsächlich vollzogen sein; die bloße Anmeldung beim Melderegister oder der steuerliche Wohnsitz reichen als Nachweis nicht aus.

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