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V1981-24 17. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · imputación temporal

Nachzahlung des Mutterschaftszuschlags: Steuerliche Zuordnung erfolgt im Jahr der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung

Ein Steuerpflichtiger erhielt per Gerichtsurteil Nachzahlungen des Mutterschaftszuschlags für mehrere Veranlagungszeiträume. Die DGT stellt klar, dass diese Beträge in dem Veranlagungszeitraum zu versteuern sind, in dem die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig wird.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zeitliche Zurechnung der erhaltenen Nachzahlungen.

Die Entscheidung der DGT

Nachzahlungen des Mutterschaftsgeldes werden, da sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit darstellen, dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die gerichtliche Entscheidung über deren Höhe rechtskräftig wird. Ebenso findet der Abzug von 30 Prozent gemäß Artikel 18.2 des Einkommensteuergesetzes Anwendung, sofern der Zeitraum der Einkunftserzielung mehr als zwei Jahre beträgt und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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