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V1976-24 17. September 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · ganancia patrimonial

Schadenersatz wegen beruflicher Fahrlässigkeit eines Anwalts als Veräußerungsgewinn steuerpflichtig

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob die erhaltene Entschädigung für die Fahrlässigkeit seines Anwalts (zur Deckung von Prozesskosten) in der Einkommensteuer (IRPF) steuerfrei ist. Die DGT stellt klar, dass es sich nicht um eine Steuerbefreiung für Personenschäden handelt, sondern um einen Veräußerungsgewinn.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Besteuerung der Entschädigung in der Einkommensteuer (IRPF).

Die Entscheidung der DGT

Die Entschädigung ist gemäß Artikel 7.d) des Gesetzes 35/2006 nicht steuerfrei, da sie keine Personenschäden (physische, psychische oder moralische Schäden) wiedergutmacht, sondern Sachschäden durch wirtschaftliche Einbußen. Da es sich nicht um eine Veräußerung handelt, wird sie gemäß Artikel 33.1 als privater Veräußerungsgewinn eingestuft und gemäß Artikel 34.1.b) nach der Höhe der Entschädigung bemessen. Sie ist in die allgemeine Bemessungsgrundlage einzubeziehen.

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