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V1945-20 15. Juni 2020 · SG de Tributación de las Operaciones Financieras Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Leistungen aus Pensionsplänen werden ausschließlich beim Empfänger als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit versteuert

Ein Anfragender erkundigt sich nach der steuerlichen Bewertung von Pensionsplänen bei der Liquidation einer Zugewinngemeinschaft. Die DGT stellt klar, dass diese Leistungen stets beim Empfänger zu versteuern sind und nicht von der Art der Auflösung des ehelichen Güterstandes abhängen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage Erste Frage. Zulässigkeit der durch den Teilungsrichter vorgenommenen steuerlichen Bewertung im Vorschlag zur Vermögensaufteilung, insbesondere bei Rentenplänen.

Die Entscheidung der DGT

Leistungen aus Rentenplänen werden ausschließlich den natürlichen Personen zugerechnet, zugunsten derer sie anerkannt wurden, und werden für den gesamten erhaltenen Betrag als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit besteuert. Die steuerliche Behandlung ist unabhängig von der im Rahmen der Liquidation der Gütergemeinschaft vorgenommenen Zuteilung. Wenn die Leistung als Kapitalleistung erfolgt, kann auf den Teil, der den bis zum 31. Dezember 2006 geleisteten Beiträgen entspricht, ein Abzug von 40 % angewendet werden, sofern die Leistung in einem einzigen Jahr erfolgt. Der Abzug für nachehelichen Unterhalt gilt nur, wenn die Zuteilung dieser Natur ist und nicht aus anderen Gründen erfolgt.

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