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V1841-14 10. Juli 2014 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · rendimientos del trabajo

Nachzahlung von Renten durch Gerichtsurteil: Zurechnung erfolgt im Jahr der Rechtskraft

Ein Steuerzahler erkundigt sich nach der steuerlichen Behandlung von Rentennachzahlungen infolge eines Gerichtsurteils sowie nach den Auswirkungen der Rückzahlung einer unrechtmäßig bezogenen Arbeitslosenunterstützung. Die DGT stellt klar, dass Nachzahlungen dem Steuerjahr zugerechnet werden, in dem das Urteil rechtskräftig wird. Die Rückzahlung der Unterstützung betrifft nicht das Jahr der Rückzahlung selbst, sondern die Jahre, in denen sie als Einkommen deklariert wurde.

Die gestellte Frage

Fragestellung: Zeitliche Zurechnung der genannten Rentenrückstände und Auswirkungen der Rückzahlung unrechtmäßig bezogener Beträge auf die Einkommensteuererklärung des Steuerpflichtigen.

Die Entscheidung der DGT

Beträge einer Altersrente, die aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung erhalten werden, werden dem Veranlagungszeitraum zugerechnet, in dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Hinsichtlich der Rückzahlung von Beträgen aus Arbeitslosengeld, die unrechtmäßig erhalten wurden, hat dies keine Auswirkungen auf die Steuererklärung des Geschäftsjahres, in dem die Rückzahlung erfolgt. Wenn diese in vorangegangenen Geschäftsjahren als Einkommen erklärt wurden, muss die Korrektur durch die Berichtigung der Steuererklärungen dieser Geschäftsjahre erfolgen.

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