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V1797-17 10. Juli 2017 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Bildungskurse von der MwSt. befreit, sofern sie im Lehrplan stehen und keinen Freizeitcharakter haben

Eine Personengesellschaft erkundigt sich, ob ihre Fortbildungskurse sowie die Leistungen ihrer untervertragenen Dozenten von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die Inhalte in Lehrpläne des Bildungssystems aufgenommen sind und sowohl subjektive als auch objektive Voraussetzungen erfüllt werden.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Umsatzsteuerliche Behandlung der angebotenen Kurse sowie die Besteuerung des untervertragenen Lehrers.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung für berufliche Aus- und Weiterbildung setzt voraus, dass die Tätigkeit von autorisierten Stellen ausgeübt wird und die Fächer in den Lehrplänen des Bildungssystems gemäß dem Bildungsministerium enthalten sind. Zudem darf die Tätigkeit keinen rein rekreativen Charakter haben. Privatunterrichtsdienste können befreit sein, wenn sie von natürlichen Personen erbracht werden, die Fächer in den Lehrplänen enthalten und ihre berufliche Tätigkeit unter die Nummer 826 des IAE fällt.

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