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V1766-18 19. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · subrogación empresarial

Betriebsübergang bedeutet nicht das Vorliegen mehrerer Arbeitgeber für die IRPF-Deklarationsgrenze

Es wurde angefragt, ob ein Betriebsübergang dazu führt, dass für die Feststellung der IRPF-Deklarationspflicht mehrere Arbeitgeber vorliegen. Die DGT stellt klar, dass der neue Unternehmer weiterhin als derselbe Arbeitgeber gilt, weshalb die Grenze von 22.000 Euro Anwendung findet.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Zur Bestimmung der Erklärungspflicht für den Zeitraum 2018 wird nach dem Vorliegen von einem oder zwei Zahlern infolge der Betriebsübertragung gefragt.

Die Entscheidung der DGT

In Fällen der Betriebsübertragung behält der Erwerber die Eigenschaft desselben Arbeitgebers bei, um den anzuwendenden Quellensteueranteil zu bestimmen. Daher liegt keine Existenz von mehr als einem Zahler im Hinblick auf die Grenze der Erklärungspflicht vor. Die Grenze für die Nichtverpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung beträgt 22.000 Euro pro Jahr für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

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