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V1752-18 18. Juni 2018 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Berufliche Fortbildungen sind nur bei Aufnahme der Inhalte in einen Lehrplan von der MwSt. befreit

Ein Steuerpflichtiger erkundigt sich, ob seine beruflichen Fortbildungskurse im Bereich des medizinischen Biomagnetismus von der Mehrwertsteuer befreit sind. Die DGT stellt klar, dass die Befreiung davon abhängt, ob die unterrichteten Inhalte in einen Lehrplan des spanischen Bildungssystems aufgenommen sind.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung der genannten Dienstleistungen gemäß Artikel 20.Eins.9 des Steuergesetzes.

Die Entscheidung der DGT

Um die Befreiung gemäß Artikel 20.Eins.9 des Umsatzsteuergesetzes anzuwenden, müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: eine subjektive, dass die Tätigkeit von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder autorisierten privaten Rechtsträgern ausgeübt wird, und eine objektive, dass der Unterricht die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen darstellt und keinen rein rekreativen Charakter hat. Die Befreiung gilt nicht für Unterrichtsfächer, die nicht in die Lehrpläne des spanischen Bildungssystems aufgenommen sind, deren Bestimmung in der Zuständigkeit des Bildungsministeriums oder der Autonomen Gemeinschaft liegt.

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