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V1670-22 13. Juli 2022 · SG de Impuestos sobre el Consumo Kriterium gültig
IVA · exención

Schulungsmaßnahmen von der Umsatzsteuer befreit, sofern sie Teil offizieller Lehrpläne sind

Ein gemeinnütziger Verein erkundigt sich nach der Umsatzsteuerbefreiung für seine Tätigkeiten in den Bereichen Lehre, Verlagswesen und Produktion. Die DGT stellt klar, dass Bildungsleistungen steuerbefreit sind, wenn die Inhalte Bestandteil der Lehrpläne des Bildungssystems sind und die Einrichtung die Anforderungen an eine autorisierte private Bildungseinrichtung erfüllt.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Befreiung von der Mehrwertsteuer für Unterrichtstätigkeiten.

Die Entscheidung der DGT

Die Befreiung für Unterricht erfordert ein subjektives Merkmal (eine autorisierte private Einrichtung, die Unterrichtstätigkeiten als Hauptzweck oder Teil ihrer Tätigkeit hat) und ein objektives Merkmal (die nicht-reproduktive Vermittlung von Wissen, die in Lehrplänen enthalten ist). Ebenso sind kulturelle Ausstellungen und Darbietungen befreit, wenn sie von privaten kulturellen Einrichtungen mit sozialem Charakter durchgeführt werden. Um einen sozialen Charakter zu haben, darf die Einrichtung keine Gewinnabsicht verfolgen, muss ehrenamtliche Vorstände haben und darf nicht insbesondere ihren Mitgliedern zugutekommen.

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