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V1655-24 8. Juli 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · deducción por vehículo eléctrico

Abzug für Elektrofahrzeuge nur für den im Zulassungsbescheid eingetragenen Ehegatten möglich

Ein Ehepaar, das unter dem Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, fragt an, ob der Steuerabzug für den Kauf eines Elektrofahrzeugs anteilig aufgeteilt werden kann oder ob nur die Inhaberin den Abzug geltend machen darf. Die DGT stellt klar, dass der Abzug ausschließlich von dem Ehegatten beansprucht werden kann, der als Halter in der Fahrzeugzulassung eingetragen ist.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Ob im Zusammenhang mit dem Abzug nach DA 58 die gezahlten Beträge zu fünfzig Prozent mit dem Ehegatten aufgeteilt werden können oder ob sie ihn hingegen zu einhundert Prozent geltend machen muss.

Die Entscheidung der DGT

Der Abzug für den Erwerb von Elektrofahrzeugen gemäß DA 58 des LIRPF wird ausschließlich von dem Ehegatten vorgenommen, auf dessen Namen das Fahrzeug zugelassen wurde. Dies gilt auch in Ehen unter dem Gütergemeinschaftsregime und unabhängig davon, ob das Fahrzeug mit gemeinschaftlichen Mitteln erworben wurde.

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