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V1654-24 8. Juli 2024 · SG de Impuestos sobre la Renta de las Personas Físicas Kriterium gültig
IRPF · premios literarios

Veröffentlichung von Literaturpreisen: Soziale Medien oder Websites ersetzen keine überregionalen Zeitungen

Eine Anfrage klärt, ob die Bekanntmachung von Literaturpreisen über die Website oder soziale Netzwerke eines Unternehmens anstelle einer überregionalen Zeitung erfolgen kann. Die DGT stellt klar, dass dies nicht zulässig ist, da Websites und soziale Medien nicht den Status einer überregionalen Zeitung erfüllen.

Die gestellte Frage

Gestellte Frage: Es wird gefragt, ob für die Aufrechterhaltung der Steuerbefreiung bei künftigen Ausschreibungen die Anforderung der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ausschreibung in einer national weit verbreiteten Zeitung durch die alternative Verbreitung der Preisbekanntmachung über andere Kanäle ersetzt und als erfüllt angesehen werden kann, wie etwa die Veröffentlichung auf der Website der Organisation und deren Veröffentlichung auf den Social-Media-Profilen der Organisation (Instagram, LinkedIn, Facebook, YouTube-Kanal, Twitter usw.), unter Berücksichtigung der Tatsache, dass soziale Medien und das Internet heutzutage zu den gebräuchlichsten Kommunikationskanälen geworden sind.

Die Entscheidung der DGT

Die Anforderung, die Ausschreibung in einer national weit verbreiteten Zeitung bekannt zu geben, gilt als erfüllt, wenn sie in deren digitaler Ausgabe erscheint. Dieser Kriterium erstreckt sich jedoch nicht auf die Veröffentlichung auf der Website der Organisation oder auf deren Social-Media-Profilen, da dies keine Veröffentlichung in einer national weit verbreiteten Zeitung gemäß den gesetzlichen Vorschriften darstellt.

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